texago GmbH

wir schaffen Verbindungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen der texago Textilagentur Oberfranken GmbH (Stand: 01/20)

1.Geltung

Unsere  Angebote,  Lieferungen  und  Leistungen  im  Inland  und  ins  Ausland  erfolgen  ausschließlich  zu  unseren  nachstehenden Geschäftsbedingungen  in  ihrer  jeweils  neusten  Fassung  und  gelten  mit  der  Annahme  unserer  Auftragsbestätigung  oder  unserer Rechnung als anerkannt. Hiervon abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis davon unsere Lieferungen und Leistungen ausführen.


2. Zahlungsbedingungen

Sofern  sich  aus  der  Auftragsbestätigung  nichts  anderes  ergibt  sind  unsere  Preise Nettopreise  zuzüglich  der  jeweils  gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und Zölle.Die Zahlungen sind sofort netto, ohne Abzug  fällig. Zahlungen  können  mit  befreiender  Wirkung  nur  an  uns  direkt  erbracht  werden.  Als  Zahlungen  gelten  von  uns angenommene Schecks und Wechsel erst nach ihrer Einlösung.Die Aufrechnung seitens des Auftraggebersist nur mit unbestrittenen bzw.  rechtskräftig  festgestellten  Forderungen  zulässig.  Die  Geltendmachung  eines  Zurückbehaltungsrechtes  ist  nur  mit  unserer Zustimmung möglich. Sämtliche Zahlungen werdengemäß § 367 BGB zunächst auf Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.Gerät  der  Auftraggeber  mit  der  Zahlung  in  Verzug,  berechnen  wir  vorbehaltlich  der  Geltendmachung  weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.


3. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk oder ab unseren Auslieferungslagern für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und wenn erforderlich den Eingang  aller  beigestellten  Produkte  voraus.Für  Lieferungen  gelten  die  vereinbarten  Liefertermine.  Es  bleibt  uns  jedoch  eine Nachlieferungsfrist  von  4  Wochen  vorbehalten.  Diese  Nachlieferungsfrist  beginnt  mit  Eingang  der  Fristsetzung  bei  uns.  Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenderBetriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Bei dauerhaften Lieferstörungen sind wir insoweit auch unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweisezum Vertragsrücktritt berechtigt.


4.Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche des Auftraggeberssetzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind unverzüglich nach Lieferungsempfangschriftlich bei uns geltend zu machen. Beanstandungenfür bereits zugeschnittene oder sonst verarbeitete Ware sind ausgeschlossen. Geringe, technisch nicht vermeidbare  Abweichungen  der  Qualität,  Farbe,  Breite,  des  Gewichtes,  des  Gesamtverbundeskönnen  nicht  beanstandet  werden. Dieses  gilt  auch  für  handelsübliche  Abweichungen.  Eine  Mehr-oder  Minderlieferung  bis  zu  10  %  der  bestellten  Menge  kann  nicht beanstandet werden.Die vorstehenden Regelungen gelten nach Entdeckung entsprechend auch für versteckte Mängel.


5.Mängelhaftung

Bei  Vorliegen  eines  Mangels  behalten  wir  uns  das  Recht  auf  kostenverhältnismäßige  Nachbesserung  und/oder  Ersatzlieferung  als Nacherfüllung in angemessener Zeit und nach Absprache vor. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.Sind wir zur Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Fristen hinaus aus Gründen die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung fehl,so ist der Auftraggebernach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter  Fahrlässigkeit  auf  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten  beruht.Weitergehende  Ansprüche  des Auftraggeberssind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenenGewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ansonsten haften wir im kaufmännischen Verkehr nur auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.


6. Haftung

Wir  haften  grundsätzlich  nicht  für die  Beschaffenheit  und  Eigenschaften  von  Produkten,  Informationen  oder  Daten,  die  uns  vom Auftraggeberzur Erfüllung des Auftrags beistellt oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere haften wir nicht für die Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten,oder deren Folgen daraus,die durch die Benutzung oder Verwendung dieser Produkte, Informationen oder Daten entstehen. Der Auftraggebererklärt ausdrücklich, dass er im Besitz der Rechte ist um diese Produkte,  Informationen  oder  Daten zu  verwenden. Die  vorstehenden  Bestimmungen  gelten  auch  für  solche  Ansprüche  des Auftraggebers, die durch imRahmen des Vertrageserfolgten Vorschläge oder Beratungendurch uns,oder durch die Verletzungen von Aufklärungs-, Hinweis-und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartnernur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssummean uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung  der  abgetretenen  Forderung  ist  der  Vertragspartner  ermächtigt.  Wir  können  bei  Zahlungseinstellung,Beantragung  oder Eröffnung  der  Insolvenz,  eines  gerichtlichen  oder  außergerichtlichen  Vergleichsverfahrens  oder  sonstigem  Vermögensverfall  des Vertragspartnersverlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigenUnterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Bei Be-und Verarbeitung  der  Vorbehaltsware  steht  uns  das  Eigentum  an  der  dadurch  entstehenden  Sachezu,  und  zwar  im  Verhältnis  der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sachezum Zeitpunkt der Be-und Verarbeitung.


8. Datenschutz

Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten vonunseren Vertragspartnern zu speichern, zuverarbeiten und zu übermitteln, soweit dieses für die übliche Betreuung und/oder ordnungsgemäße Durchführung unseres Geschäftes erforderlich ist. Unsere Vertragspartnererteilen hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.Für alle Verträge wird unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart. Wirsind zudem berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.Es gilt ausschließlich deutsches Rechtunter Ausschluss der Regeln und Bestimmungendes einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitrat-Kaufrechts, auch wenn der Auftraggeberseinen Firmensitz im Ausland hat.


10. Sonstige Vereinbarungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigenBestimmungen nicht berührt.Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere ersetzt werden, welche ihren beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.


AGB.pdf (50.7KB)
AGB.pdf (50.7KB)