Allgemeine Geschäftsbedingungen der texago Textilagentur Oberfranken GmbH (Stand: 01/20)
1.Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen im Inland und ins Ausland erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neusten Fassung und gelten mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung als anerkannt. Hiervon abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis davon unsere Lieferungen und Leistungen ausführen.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt sind unsere Preise Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und Zölle.Die Zahlungen sind sofort netto, ohne Abzug fällig. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an uns direkt erbracht werden. Als Zahlungen gelten von uns angenommene Schecks und Wechsel erst nach ihrer Einlösung.Die Aufrechnung seitens des Auftraggebersist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Sämtliche Zahlungen werdengemäß § 367 BGB zunächst auf Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
3. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk oder ab unseren Auslieferungslagern für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und wenn erforderlich den Eingang aller beigestellten Produkte voraus.Für Lieferungen gelten die vereinbarten Liefertermine. Es bleibt uns jedoch eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen vorbehalten. Diese Nachlieferungsfrist beginnt mit Eingang der Fristsetzung bei uns. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenderBetriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Bei dauerhaften Lieferstörungen sind wir insoweit auch unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweisezum Vertragsrücktritt berechtigt.
4.Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggeberssetzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen sind unverzüglich nach Lieferungsempfangschriftlich bei uns geltend zu machen. Beanstandungenfür bereits zugeschnittene oder sonst verarbeitete Ware sind ausgeschlossen. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, des Gesamtverbundeskönnen nicht beanstandet werden. Dieses gilt auch für handelsübliche Abweichungen. Eine Mehr-oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Menge kann nicht beanstandet werden.Die vorstehenden Regelungen gelten nach Entdeckung entsprechend auch für versteckte Mängel.
5.Mängelhaftung
Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns das Recht auf kostenverhältnismäßige Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung als Nacherfüllung in angemessener Zeit und nach Absprache vor. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.Sind wir zur Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Fristen hinaus aus Gründen die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung fehl,so ist der Auftraggebernach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.Weitergehende Ansprüche des Auftraggeberssind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenenGewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ansonsten haften wir im kaufmännischen Verkehr nur auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
6. Haftung
Wir haften grundsätzlich nicht für die Beschaffenheit und Eigenschaften von Produkten, Informationen oder Daten, die uns vom Auftraggeberzur Erfüllung des Auftrags beistellt oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere haften wir nicht für die Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten,oder deren Folgen daraus,die durch die Benutzung oder Verwendung dieser Produkte, Informationen oder Daten entstehen. Der Auftraggebererklärt ausdrücklich, dass er im Besitz der Rechte ist um diese Produkte, Informationen oder Daten zu verwenden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Auftraggebers, die durch imRahmen des Vertrageserfolgten Vorschläge oder Beratungendurch uns,oder durch die Verletzungen von Aufklärungs-, Hinweis-und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartnernur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssummean uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Vertragspartner ermächtigt. Wir können bei Zahlungseinstellung,Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Vertragspartnersverlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigenUnterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Bei Be-und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sachezu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sachezum Zeitpunkt der Be-und Verarbeitung.
8. Datenschutz
Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten vonunseren Vertragspartnern zu speichern, zuverarbeiten und zu übermitteln, soweit dieses für die übliche Betreuung und/oder ordnungsgemäße Durchführung unseres Geschäftes erforderlich ist. Unsere Vertragspartnererteilen hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.Für alle Verträge wird unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart. Wirsind zudem berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.Es gilt ausschließlich deutsches Rechtunter Ausschluss der Regeln und Bestimmungendes einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitrat-Kaufrechts, auch wenn der Auftraggeberseinen Firmensitz im Ausland hat.
10. Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigenBestimmungen nicht berührt.Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere ersetzt werden, welche ihren beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.